Der Wiener Bürgermeister wird vom Gemeinderat gewählt; er ist diesem für die Erfüllung seiner Aufgaben aus dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde verantwortlich. Beschlüsse des Gemeinderates sind vom Bürger- meister durchzuführen. Ferner besorgt der Bürgermeister die der Gemeinde übertragenen Angelegenheiten der Bundes- und Landesvollziehung; dabei ist er an die Weisungen der zuständigen Organe des Bundes gebunden.
Der Wiener Bürgermeister steht an der Spitze der Gemeindeverwaltung. Er ist Vorstand des Magistrats und Vorgesetzter der Amtsführenden Stadträte, der Bezirksvorsteher und aller Bediensteten der Stadtverwaltung. In Wien ist der Bürgermeister zugleich auch Landeshauptmann und damit Vorsitzender der Landesregierung. Seine Amtszeit entspricht der Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates. Der Bürgermeister bleibt bis zur Neuwahl eines Nachfolgers im Amt; er muss nicht dem Gemeinderat angehören, aber zu diesem wählbar sein.
Der Wiener Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen. Er wird von den Vizebürgermeistern sowohl in seiner Funktion als Bürgermeister als auch in jener als Landeshauptmann vertreten; als Vorstand des Magis- trats vertritt ihn auch der Magistratsdirektor.
Der Wiener Bürgermeister besitzt das Recht der "Notkompetenz" und ein Sistierungsrecht gegenüber Beschlüssen des Gemeinderates und der Bezirksvertretungen. |