In diesem Sinne ist bereits [...] die Bildung sozialdemokratischer Arbeitervereine als staatsgefährlich untersagt ... worden [...]
Ideologisch orientierten sich die Arbeiterbildungsvereine an den deutschen Sozialdemokraten, sympathisierten mit der Ersten Arbeiterinternationale von 1864 und boten so den Behörden den Vorwand zum Verbot. 1870 wurde gegen die Exponenten des Wiener Vereins ein Hochverratsprozess angestrengt, was zu stürmischen Straßenkundgebungen führte. Im gleichen Jahr beschloss der Reichsrat jedoch ein Koalitionsgesetz, das den Arbeitern in weiterer Folge die Bildung von politischen Vereinen ermöglichen sollte. Der Arbeiterbildungsverein wurde im Oktober 1870 wieder zugelassen, und 1872 gab es bereits 59 Arbeiterbildungsvereine und 78 Gewerkschaftsvereine mit zusammen etwa 80.000 Mitgliedern.
In den folgenden Jahren wurde die Arbeit der Arbeiterbildungsvereine von den Behörden nach Kräften behin- dert. Zensur von Zeitungen, Beschlagnahmung von Büchern und Broschüren, Verbot von Veranstaltungen und Hausdurchsuchungen standen auf der Tagesordnung. Interne Fraktionskämpfe und die 1873 einsetzende Wirtschaftskrise trugen das ihre zum Niedergang der Arbeitervereine bei. Der Gumpendorfer Arbeiterbildungs- verein wurde im Mai 1876 neuerlich verboten und im Oktober desselben Jahres wiederbegründet; um einen behördlichen Verbot zuvorzukommen, löste sich der Verein im Januar 1884 selbst auf und wurde Ende 1885 zum vierten Mal gegründet.
Nach dem Hainfelder Parteitag 1888/89 wurden die Arbeiterbildungsvereine von den gewerkschaftlichen Zusammenschlüssen der einzelnen Berufsgruppen zurückgedrängt, die ebenfalls "Vermittlung von Wissen, Aufklärung und Bildung" zu ihren Aufgaben erklärten. Die 1908 begonnene Zusammenarbeit der beiden zunächst konkurrierenden Organisationen im "Unterrichtsausschuss der Wiener Arbeiterorganisationen" leitete die volle Eingliederung der Arbeiterbildungsvereine in die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) ein. |